WER BEZAHLT ? Kostenbeteiligung der Krankenkassen, Zusatzversicherungen, IV, Ergänzungsleistungen, Selbstzahler und KBB-Fahrten Krankenkassen - KVG Die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) übernimmt nach Abzug des Selbstbehaltes 50% des Rechnungsbetrages, bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr, für medizinisch notwendige Transporte. Auszug aus dem Tarifvertrag (Art. 5 Leistungsvoraussetzungen) - Leistungserbringer (Arzt, Therapeut) ist nach Art. 56 KVV zugelassen (Art. 5, Abs. 1)
- Medizinischnotwendige, planbare Sitzend- und Liegend-Transporte im Sinne Art. 26 KLV (Art.5,Abs.2) – Ärztliche Anordnung (Art. 5, Abs. 5)
- Ein medizinisch notwendiger Transport liegt vor, wenn der/die Versicherte:
- aufgrund einer akuten Gesundheitsbeeinträchtigung ärztlicher bzw. pflegerischer Betreuungbedarf.
- aufgrund eine chronischen Erkrankung [...] auf spezifische diagnostische oder besondere therapeutische Massnahmen angewiesen ist.
- wegen des aktuellen gesundheitlichen Zustandes nicht zu Fuss oder mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel zu und/oder von einem geeigneten im Wahlrecht des Patienten stehenden Leistungserbringer gelangen kann wo er/sie die nötige Behandlung erhält (Art. 5, Abs. 3c).
- Der Versicherte hat ein Unfall- oder Altersgebrechen. Da aber eine das Unfall- oder Altersgebrechen nicht direkt betreffende andere medizinische Indikation vorliegt, fällt der Transport unter diesen Leistungsvertrag.
Krankenkassen-Zusatzversicherung - VVG Bei entsprechender Zusatzversicherung (VVG) werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen. Invaliden-Versicherung (IV)
Die Invalidenversicherung vergütet die Reise-/Transportkosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet. Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen: • medizinische Massnahmen • ärztliche Behandlungen (ambulant oder stationär in der allg. Abteilung) • Behandlungen durch medizinische Hilfspersonen (Physiotherapie usw.) • Integrationsmassnahmen • berufliche Eingliederungen • Abgabe, Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln. Damit man diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, muss man sich bei der IV-Stelle entsprechend anmelden. Erst wenn eine Verfügung/Kostengutsprache vorliegt, können diese Leistungen auch in Anspruch genommen werden.
Ergänzungsleistung Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind. Heimbewohner erhalten jährlich maximal CHF 6‘000.00, selbständig wohnende Personen CHF 25‘000.00 zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen für Krankheits- und Behinderungskosten. Es gilt zu berücksichtigen, dass diese Beträge auch, aber nicht ausschliesslich für Transportkosten vorgesehen sind! Weitere Ausgaben, die davon bestritten werden müssen, sind Zahnarztrechnungen, Krankenkassenbeiträge, Selbstbehalte, Aufwendungen für Tagesstätten etc..
«Selbstzahler»– KBB-Tarife Der obenstehenden Aufstellung können Sie entnehmen, dass lange nicht alle Transporte über eine «Kasse» abgerechnet werden können! Aus diesem Grund bieten wir auch spezielle, günstigere Tarife für die sog. «Selbstzahler» an. D.h. diese Tarife können alle in Anspruch nehmen, bei denen KEINE Kasse die Transportkosten übernimmt! Je nach Anspruchsberechtigung können Transporte auch über das von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vergüstigte Angebot der KBB abgerechnet werden. Alle Informationen zu KBB-Transporten finden sie hier Patiententransporte Für Spitäler, Pflegeheime, Kliniken, Ärzte usw. bietet der IVB-Transportdienst einfache sitzende oder liegende Patiententransporte als kostengünstige professionelle Alternative zum Transport mit einem Sanitätsdienst an. Diese Transporte werden durch speziell ausgebildetes Personal durchgeführt und werden in der Regel durch die Institution (Spital, Pflegeheim o.ä.) mit der Krankenkasse verrechnet. Weitere Details finden sie unter der Rubrik Patiententransporte | Kontoinformationen: Postcheckkonto: Konto | Zweck | IBAN | BIC | 40-14018-0 | Hauptkonto | CH27 0900 0000 4001 4018 0 | POFICHBEXXX | 40-204836-0 | Patiententransport | CH38 0900 0000 4020 4836 0 | POFICHBEXXX | 60-363500-4 | Rollimobil | CH12 0900 0000 6036 3500 4 | POFICHBEXXX | Basler Kantonalbank, 4002 Basel Kontonummer | Postcheckkonto | IBAN | BIC | 16.563.779.75 | 40-61-4 | CH05 0077 0016 0563 7797 5 | BKBBCHBBXXX | Die oben genannten Kontos lauten auf: IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel, 4002 Basel Alle unsere Vereins-Dienstleistungen werden durch Spenden finanziert! | Die IVB ist ein Verein, der jährlich durch die Treuhandgesellschaft BDO AG Basel kontrolliert wird. Mit eine Garantie, dass Ihre Spende am richtigen Ort eingesetzt wird. Helfen Sie mit, damit wir auch in Zukunft unseren Auftrag erfüllen können. Spendenkonto PC 40-37124-6 oder Kontakt per Mail | |