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    • KBB vergünstigte Transporte

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IVB-Behindertentransport:
Telefon: 061/426 98 00
Fax: 061/426 98 05
Email: transport@ivb.ch

 

 

Transporte zu den vergünstigten KBB-Tarifen

Pfeil Profitieren Sie von unserem aktuellen Spezialangebot!
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PfeilACHTUNG: Neue Tarife ab dem 1.3.2018

PfeilSie können hier auch direkt via Internet bestellen
Linie Die KBB (Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel) überwacht und verwaltet die von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft eingesetzten staatlichen Mittel zur Vergünstigung von «Freizeitfahrten».

Berechtigt sind mobilitätseingeschränkte Einwohner der beiden Kantone welche nicht selbstständig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Im Kanton Basel-Landschaft ist ein Einkommens- / Vermögensnachweis erforderlich
Dazu gehören Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Sehbehinderte & Blinde, Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Personen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Um diese «Berechtigung» zu erhalten, muss das Formular «Antrag KBB-Anspruchsberechtigung (pdf)» ausgefüllt an die KBB-Geschäftsstelle eingereicht werden. Danach erhält man einen KBB-Ausweis, der bei jeder Fahrt vorgewiesen werden muss.
Der KBB-Ausweis ist kostenlos und man muss auch sonst bei keinem Anbieter «Mitglied» oder «Kunde» sein!
Pro berechtigte Person stehen 14 vergünstigte Fahrten pro Monat (168 pro Jahr) zur Verfügung.

Nicht vergünstigt sind alle Fahrten, welche durch einen anderen Kostenträger (IV, Ergänzungsleistung, Krankenkasse, Unfallversicherung, etc.) finanziert werden können/müssen (z.B. Arbeit, Eingliederungsstätte, Tagesheime, regelmässige Therapien, etc.).
Pfeil Details zur KBB-Anspruchsberechtigung für BS (pdf)
Pfeil Details zur KBB-Anspruchsberechtigung für BL (pdf)

Seit dem 1.1.2012 können mobilitätsbehinderte Einwohner der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft frei wählen, mit welchem Transportanbieter sie zu den vergünstigten KBB-Tarifen fahren möchten.
Auch der IVB-Transportdienst gehört seit dem 1.1.2012 nun zu diesen akreditierten KBB-Anbietern (pdf).

Damit sind wir als Anbieter gefordert, Ihnen eine möglichst gute Dienstleistung anzubieten.
Die IVB hat eine «Transport-Erfahrung» von über 50 Jahren und über 55 Fahrzeuge im Einsatz. Wir bieten Ihnen neben dem «einfachen» Transport einige wichtige zusätzliche Leistungen.

So ist es für uns selbstverständlich, dass wir Sie von «Haustüre zu Haustüre» transportieren und begleiten.
Ausserdem steht seit dem 1.1.2012 jeden Abend ein rollstuhlgängiges Fahrzeug der IVB auf dem Barfüsserplatz. Sie können also einfach einsteigen und nach Hause fahren.

Wir sind überzeugt, Ihnen kompetente und sichere Transporte anzubieten und würden uns natürlich freuen, Sie zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.

PfeilMerkblatt KBB-Transporte der IVB (pdf)
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Bestellung / Betriebszeiten / Einzugsgebiet

Unsere Bestellzentrale ist von Montag bis Freitag von 06.00h bis 23.00h und an Wochenenden und Feiertagen von 08.00h bis 23.00h durchgehend erreichbar:

PfeilGratisnummer: 0800 844 844

oder Telefon: 061 426 98 00
Fax: 061 426 98 05
eMail: info(at)ivb.ch
Pfeil
Sie können hier auch direkt via Internet bestellen

Bitte geben Sie bei jeder Bestellung Ihre «KBB-Kundennum-mer» bekannt!

Der IVB-Transportdienst steht für KBB-Fahrten an allen Tagen, analog den Betriebszeiten des öffentlichen Verkehres, von 05.00h bis 01.00h für Transporte zur Verfügung.

Transporte führen wir in der ganzen Nordwestschweiz durch (TNW-Gebiet).
tnw_gebiet

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Folgende Transporte sind möglich

Freizeitfahrten
Die von den Kantonen ausgerichteten Subventionen dienen für sog. «Freizeitfahrten» mit Behindertenfahrdiensten, wenn die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist. Freizeitfahrten beinhalten in erster Linie: Aktivitäten zur Teilnahme am familiären und gesell- schaftlichen Leben, z.B. Verwandtenbesuche, kulturelle Aktivitäten, Einkäufe, Kontrollbe- suche beim Arzt/Zahnarzt usw.

Einzelfahrten und regelmässige Daueraufträge

vorbestellte Transporte und Spontanfahrten

PfeilDetails zur KBB-Anspruchsberechtigung für BS (pdf)
PfeilDetails zur KBB-Anspruchsberechtigung für BL (pdf)

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Was kostet ein KBB-Transport

PfeilACHTUNG: Neue Tarife ab dem 1.3.2018

Alle KBB-Fahrgäste bezahlen einen «Selbstbehalt» auf Grund des Brutto-Fahrpreises. PfeilKBB-Preistabelle 2018(pdf).
Der Brutto-Fahrpreis bei der IVB berechnet sich aus Grundpauschale (CHF 7.00) + gefahrene Kilometer x Brutto-Tarif.

Für die gefahrenen Kilometer gelten drei IVB-Brutto-Tarife:

Basel-Stadt1 (MO–FR = 05.00h–20.00h) CHF 4.70
Basel-Stadt2 (SA/SO + Feiertage 05.00h –01h)
(Nacht = 20.00h–01.00h)
CHF 5.50
Basel-Land (05.00h bis 01.00h) CHF 5.50

Kostenbeispiel:

Ein Transport vom Bruderholz (Unt. Batterieweg 100) zum Universitätsspital Basel (Schanzenstrasse) kostet brutto CHF 29.56 (Grundpauschale CHF 7.00 + (4.8 km x CHF 4.70=22.56)).
Der zu bezahlende «Selbstbehalt» für den KBB-Kunden beträgt gemäss KBB-Tariftabelle 2018 CHF 12.00. Den Restbetrag übernimmt die KBB.

Begleitpersonen (max. 2) und Begleit- oder Führhunde können kostenlos mitfahren.

«Lange» Anfahrtswege

Liegt der Abholort ausserhalb eines Radius von 8km ab unserem Standort Binningen, so müssen wir einen (bescheidenen) Zuschlag für den weiteren Anfahrtsweg verlangen. Dieser «Anfahrtsweg-Zuschlag» wird mit CHF 1.50 pro Kilometer dem Bruttopreis dazu gerechnet. Dies hat somit auch einen Einfluss auf den Selbstbehalt!

Bequeme Bezahlung mit Monatsrechnung

In der Regel stellt Ihnen die IVB eine Monatsrechnung zu, welche Sie innerhalb von 15 Tagen bezahlen sollten. Dies ist kostenlos und an keine weiteren Bedingungen geknüpft!
Auf Wunsch können Sie aber den Transport auch bar bezahlen.
PfeilMerkblatt KBB-Transporte der IVB (pdf)

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Transport-Zuschläge

Die aufgeführten KBB-Preise beinhalten den kompletten Transport von Haustür zu Haustür! Folgende zusätzlichen Dienstleistungen verrechnen wir den Fahrgästen separat:

Wartezeit: CHF 5.50 pro halbe Stunde
Möchten Sie, dass unser Fahrer bei Ihnen bleibt und
wartet, so müssen wir dies zusätzlich mit CHF 5.50 pro
angefangene halbe Stunde in Rechnung stellen.

Zusätzliche Hilfsperson: CHF 16.00 pro angefangene
halbe Stunde

Benötigen Sie eine zusätzliche Hilfsperson (z.B. für das
Hinauf- oder Hinunter-Tragen des Rollstuhles), so wird
diese mit CHF 16.00 pro angefangene halbe Stunde zusätzlich
verrechnet.

Leerfahrt: CHF 10.00
Absagen müssen mind. 2 Std. vor Fahrtantritt gemacht werden. Für Leerfahrten müssen wir Ihnen eine Gebühr von CHF 10.00 berechnen
PfeilMerkblatt KBB-Transporte der IVB (pdf)

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Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Geschäftsstelle der KBB:

Geschäftstelle KBB
Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein
Telefon 061 926 98 82, Fax 061 926 98 89
eMail: kbb(at)kbb-basel.ch
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Alle unsere Vereins-Dienstleistungen werden durch Spenden finanziert!

Die IVB ist ein Verein, der jährlich durch die Treuhandgesellschaft BDO AG kontrolliert wird. Mit eine Garantie, dass Ihre Spende am richtigen Ort eingesetzt wird. Helfen Sie mit, damit wir auch in Zukunft unseren Auftrag erfüllen können. Spendenkonto PC 40-37124-6 oder Kontakt per Mail

 

 
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