NOOCHRICHTE
65 (Dezember 2001)
Ein
Urteil schlägt in Frankreich hohe Wellen
Aufregung
um Prozess in Paris!
Der
sechsjährige Lionel bekam vom Pariser Kassationsgericht Schadenersatz
zugesprochen, weil er nicht abgetrieben wurde und jetzt mit dem
Down-Syndrom leben muss. Seine Eltern hatten gegen den Frauenarzt
geklagt, der sie nicht auf die Behinderung des Fötus hingewiesen
hatte.
Ein
Urteil schlägt dieser Tage in Frankreich hohe Wellen. Der sechsjährige
Lionel bekam vom Pariser Kassationsgericht Schadenersatz zugesprochen,
weil er nicht abgetrieben wurde und jetzt mit dem Down-Syndrom leben
muss. Seine Eltern hatten den Frauenarzt geklagt, der sie nicht
auf die Behinderung des Fötus hingewiesen hatte.
Umstrittener
Präzendenzfall
Das
Höchstgericht folgt damit dem umstrittenen Präzedenzfall
vor einem Jahr, als ein 17-jähriger Schwerstbehinderter dafür
entschädigt wurde, nicht abgetrieben worden zu sein. Seine
Mutter hatte während der Schwangerschaft an Röteln gelitten
und war nicht über die Risiken aufgeklärt worden.
«Besser
tot als behindert?»
Dieses
neuerliche Urteil löste landesweit einen wahren Proteststurm
aus. «Das bedeutet, dass es besser ist, tot zu sein als mit
einer Behinderung zu leben. Dieser Gedanke ist unerträglich»,
sagt der Vater eines behinderten Kindes
Nicht
wert zu leben!
Und
der Präsident eines Behindertenverbandes, Patrick Gohet, bezeichnet
die Rechtssprechung als menschenverachtend: «Die Tatsache,
geboren zu werden und zu leben, kann doch nicht als Schaden bezeichnet
werden. Seit Jahren arbeiten an einem positiven Bild von Behinderten.
Und dann urteilen die Höchstrichter, dass es Leben gibt, die
es nicht wert sind, gelebt zu werden.»
Warnung
vor Eugenik
Vertreter
der Kirche und aller politischen Parteien warnen vor der Eugenik
als Vorsichtsmassnahme und davor, möglicherweise nicht perfektes
Leben zu vernichten. Auch die Frauenärzte wehren sich gegen
den Druck, für gesunde Kinder verantwortlich zu sein: «Wir
tun, was wir können, aber man darf nicht von uns verlangen,
dass wir zu 100 Prozent richtige Diagnosen erstellen», sagt
der Gynäkologe René Frydman. «Diese Logik der
Justiz ist mit jener der Menschlichkeit und der Medizin nicht vereinbar».
Weniger
Untersuchungen?
Die
französischen Gynäkologen drohen jetzt, künftig weniger
Ultraschalluntersuchungen von Schwangeren durchzuführen, um
für eine Fehl-diagnose nicht haftbar gemacht zu werden. Umso
mehr, als die Versicherungen der Ärzte seit dem Urteil vor
einem Jahr ihre Prämien verzehnfacht haben.
Gesetzgeber
auf Anklagebank!
Unterdessen
wird der Ruf nach dem Gesetzgeber immer lauter. Neben zahlreichen
Politikern fordert auch der Generalstaatsanwalt des Höchstgerichts,
dass solchen Urteilen gesetzlich ein Ende bereitet wird. Doch der
französische Staat sieht sich selbst auf der Anklagebank: Ein
Behindertenverband hat wegen der Rechtssprechung des Kassationsgerichts
juristische Schritte eingeleitet.
Die
beiden konservativen Abgeordneten Bernard Accoyer und Jean-Michel
Dubernard forderten nach dem Urteil, dass ähnliche Fälle
vorerst nicht mehr vor Gericht verhandelt werden sollten. Zunächst
müsse das Pariser Parlament die bestehende Rechtslage überprüfen.
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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