NOOCHRICHTE
59 (März 2000)
Gefährdet
der neue Finanzausgleich die Existenz von Behinderteneinrichtungen
?
Kommentar
von Marc Suter, Nationalrat
In
der Schweiz soll der Finanzausgleich zwischen Bund, Kantonen und
Gemeinden neu geregelt werden. Was dies für die Behinderten
bedeutet, zeigt SP-Nationalrat Jost Gross in der folgenden Zusammenfassung:
1.
Der neue Finanzausgleich (NFA) hat Unterstützungswürdige
Ziele: Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen, interkantonaler
Lastenausgleich (z. B. im Gesundheits- und Bildungswesen), Ressourcen
Ausgleich zugunsten der finanzschwachen Kantone, Abgeltung von Sonderlasten
(insbesondere der Berg- und Stadt-Kantone).
2.
Die Übung ist aber offensichtlich darauf angelegt, im Sozialbereich
zu lasten von EL und IV etwa 1 Mia. Franken zu sparen. Und zwar
durch Leistungsabbau bei der Sozialversicherung und Kostenverlagerung
zur Sozialhilfe (zurück zum Fürsorgestaat).
3.
In der IV sollen die kollektiven Leistungen kantonalisiert werden:
jene an Behinderten-Einrichtungen, an die Aus- und Weiterbildung
von Fachkräften, an Organisationen der privaten Behindertenhilfe,
an die Sonderschulfinanzierung.
Die
Kantone werden ihren Verpflichtungen in sehr unterschiedlicher Weise
nachkommen es wird eine sozialpolitische Zweiklassengesellschaft
entstehen. Die regionale Zusammenarbeit unter Führung des Bundes
wird leiden. IV-Einrichtungen werden in ihrer Existenz gefährdet,
und die damit verbundene private Initiative und Gemeinnützigkeit.
4.
V.a. aber verstärkt die Kantonalisierung der kollektiven IV-Leistungen
den kostentreibenden Trend zur Berentung. Die Kantone werden im
Wiedereingliederungsbereich sparen und damit zusätzliche Rentenleistungen
auf Bundesebene auslösen. Das sind wieder einmal völlig
falsche finanzielle Anreize, wie wir sie von der Vorlage zur Abschaffung
der IV-Viertelsrente her kennen.
5.
Leidtragende werden die Behinderten sein, deren Bürgerrechte
und deren Anspruch auf Gleichstellung einmal mehr geschmälert
wird.
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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