|
NOOCHRICHTE
56 (Juni 1999)
KBB
entscheidet: ab 1.7.99 auch AUS für IVB!
Wie
wir bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet haben, wurde der
durch die Kantone finanzierte Behindertentransport Anfang 1999 öffentlich
ausgeschrieben und die 33er-TAXI AG als «Generalunternehmer»
mit allen diesen Transporten per 1.7.99 beauftragt.
Die Verhandlungen zwischen der 33er-TAXI AG und der IVB bestätigten
die früheren Aussagen bald, dass es wegen der gesetzlichen
Bestimmungen auch für die IVB nicht möglich ist als «Subunternehmer»
für die 33er TAXI AG zu fahren.
Die IVB müsste ein ganz normales Transportunternehmen werden,
damit sie im Auftragsverhältnis der 33er TAXI AG hätte
fahren können. Dies hätte bedeutet, dass nur noch Berufschauffeure
(Führerschein B1 oder D1) hätten beschäftigt werden
können, dass alle Fahrzeuge mit Tachografen ausgerüstet
werden müssten und dass keine BSV-Subventionen für Freizeittransporte
geltend gemacht werden könnten.
Aus der Sicht der IVB ein «zu hoher Preis», zumal dies
neben den enormen finanziellen Investitionen (Fahrtenschreiber)
auch bedeuten würde, dass alle unser Behindertenarbeitsplätze
verloren gingen.
Der einzige Weg aus dieser Situation wäre gewesen, dass die
KBB von ihrem ursprünglichen Entscheid abgerückt wäre
und mit der IVB einen separaten Vertrag ausgehandelt hätte.
Ein entsprechender Antrag wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit
der KBB und der 33er-TAXI AG formuliert.
Nun hat die KBB entschieden! Sie hält an der gewählten
Lösung fest. Alle Beteuerungen seitens der KBB und der Politiker
in den Medien, «man wollte mit der IVB und TIXI auch weiterhin
arbeiten» waren halt doch nur Schall und Rauch.
Damit bestätigen sich aber auch die Aussagen von TIXI und IVB,
dass es für diese Organisationen nicht möglich ist, bei
einem solchen Projekt mitzumachen. Der Staat also bewusst diese
Behindertenarbeitsplätze zu Gunsten einer gewerblichen, gewinnorientierten
Lösung opfert!
Für die IVB heisst dies, dass sie die regelmässigen 3-Franken
- Einzel-Daueraufträge per 1. Juli 1999 der 33er-TAXI AG übergeben
muss und in Zukunft solche Transporte nur noch zu kostendeckenden
Preisen anbieten kann.
Für die behinderten und betagten Benutzer heisst dies, dass
sie ab diesem Zeitpunkt alle Transporte unter der Telefonnummer
6333360 bestellen müssen. Es heisst aber auch,
dass gemäss KBB ebenfalls die Daueraufträge wegen der
beschränkten finanziellen Mittel kontingentiert werden müssen
und es nicht mehr garantiert ist, dass alle bisherigen Fahrten ausgeführt
werden können.
Von den von Herrn Regierungsrat Dr. Ralph Levin in der Grossratsdebatte
Ende 1998 versprochenen 100000 Fahrten jährlich werden
also bestenfalls noch 85000 durchgeführt werden können.
Nach realistischer Einschätzungen kann man allerdings von 50000
bis 70000 Transporte ausgehen. Eine massive Kontingentierung
dieser Transporte ist die Konsequenz.
Den Betroffen bleibt nur übrig entweder weniger zu fahren oder
aber politisch aktiv zu werden. Die IVB wird in jedem Fall einerseits
um seine Behindertenarbeitsplätze kämpfen und andererseits
sicher auch für und mit Behinderten alles in Bewegung setzen,
dass dieser Misstand behoben wird.
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
|
|