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NOOCHRICHTE
52 (Juli 1998)
Regierung
hat «Notlösung» verabschiedet
Wie
schon mehrfach an dieser Stelle berichtet, hatte sich abgezeichnet,
dass das bisherige Finanzierungskonzept des Projektes «Behindertentransport»
der beiden Kantonsregierungen nicht länger funktionieren konnte.
Die direkte Verknüpfung zwischen Finanzbeitrag und Arztzeugnis
(Berechtigung) hatte ihre Tücken.
Wenn
bis anhin viele Behinderte und Betagte aus Solidaritäts- oder
anderen Gründen ein Arztzeugnis vorlegten, so hatte sich doch
in jüngster Zeit gezeigt, dass lediglich ein Teil davon, nämlich
nur rund 2'500 bis 3'000, effektive Benutzer waren.
So kam es, wie es kommen musste.
Beim
erneuten Einfordern neuer Arztzeugnisse durch die KBB (Koordinationsstelle
Behindertentransport beider Basel) kamen nur gerade die erwähnten
3'000 Zeugnisse retour und plötzlich war die Finanzierung
für das laufende Jahr in Frage gestellt.
Die beiden Kantone haben in ihrem gemeinsamen Vertrag nämlich
festgehalten, dass für das Projekt «Behindertentransport»
analog dem Beitrag der Kantone für den TNW (Tarifverbund Nordwestschweiz)
Fr. 300.- pro berechtigte Person zur Verfügung gestellt werden
sollen. Dass dieser Betrag zu Beginn lediglich eine «spekulative»
Annahme war, hatte sich nun im sechsten Betriebsjahr deutlich manifestiert.
Diese Situation führte denn auch dazu, dass die IVB/TIXI-Allianz
als Leistungserbringer bereits im Februar dieses Jahres bei der
KBB intervenierte und auf das Problem aufmerksam machte.
Die vorhandenen Mittel wären bis im Juni vollständig aufgebraucht
gewesen!
Ganze vier Monate später haben die beiden Kantonsregierungen
eine «Notlösung» verabschiedet. Erfreulicherweise
haben beide Kantone für das laufende Jahr die budgetierten
Mittel freigegeben, und gleichzeitig der KBB den Auftrag erteilt,
neue Konzepte vorzulegen. Einziger «Hacken»: der interkantonale
Vertrag, der die Basis für das Projekt «Behindertentransport»
war, wurde per 31.12.1998 gekündigt.
Damit sind theoretisch die KBB, aber auch die IVB/TIXI-Allianz ab
dem 1.1.1999 in einem vertragslosen Zustand. Der interkantonale
Vertrag ist nämlich gleichzeitig auch die Basis für die
KBB.
Im
schlimmsten Fall würde das bedeuten, dass, wenn bis Ende 1998
kein konkretes und realisierbares Neukonzept vorliegt, ab 1999 die
Finanzierung der Einzeltransporte nicht mehr gewährleistet
ist.
Gefragt ist jetzt eine kooperative Zusammenarbeit aller beteiligten
Gruppierungen, damit für die Zukunft ein realisier- und finanzierbares
Konzept entwickelt werden kann, das den Anforderungen an die Mobilitätswünsche
der Betroffenen gerecht wird und so flexibel ausgerichtet ist, dass
es auch für die nächsten Jahre gelten kann.
Sicherlich wäre es in diesem Zusammenhang falsch, jetzt irgendwelche
«phantastischen» Kapazitäts-Forderungen aufzustellen,
die dann weder umsetz- noch finanzierbar wären.
Schon
mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass diesen Erwartungen ein
«Globalbudget» am ehesten entsprechen würde.
Es ist flexibel und die Transportanbieter könnten autonom und
rasch auf Bedürfnisveränderungen reagieren.
Inwieweit
die Umsetzung der geforderten Anpassung des Öffentlichen Verkehrs
wirklich realisiert wird und Einfluss auf die Bedürfnisse an
die Spezial-Transportdienste haben wird, muss die Zukunft zeigen.
Der behindertengerechte Ausbau des ÖV löst allerdings
das stetig steigende Problem der «Erreichbarkeit» auch
in Zukunft nicht.
Dass
die ganze Angelegenheit auch für einigen «Aufruhr»
sorgte, haben Sie sicher den Medien entnommen. Leider wurden, gerade
im Zusammenhang mit der TIXI-Generalversammlung, nicht immer alle
Informationen korrekt wiedergegeben.
Um
hier allen weiteren Missverständnissen vorzubeugen, finden
Sie auf der folgenden Seite das komplette Pressecommuniqué,
das TIXI (und damit auch die Allianz) veröffentlichte.
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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