NOOCHRICHTE 52 (Juli 1998)

Regierung hat «Notlösung» verabschiedet

Wie schon mehrfach an dieser Stelle berichtet, hatte sich abgezeichnet, dass das bisherige Finanzierungskonzept des Projektes «Behindertentransport» der beiden Kantonsregierungen nicht länger funktionieren konnte. Die direkte Verknüpfung zwischen Finanzbeitrag und Arztzeugnis (Berechtigung) hatte ihre Tücken.

Wenn bis anhin viele Behinderte und Betagte aus Solidaritäts- oder anderen Gründen ein Arztzeugnis vorlegten, so hatte sich doch in jüngster Zeit gezeigt, dass lediglich ein Teil davon, nämlich nur rund 2'500 bis 3'000, effektive Benutzer waren.


So kam es, wie es kommen musste.

Beim erneuten Einfordern neuer Arztzeugnisse durch die KBB (Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel) kamen nur gerade die erwähnten 3'000 Zeugnisse retour ­ und plötzlich war die Finanzierung für das laufende Jahr in Frage gestellt.
Die beiden Kantone haben in ihrem gemeinsamen Vertrag nämlich festgehalten, dass für das Projekt «Behindertentransport» analog dem Beitrag der Kantone für den TNW (Tarifverbund Nordwestschweiz) Fr. 300.- pro berechtigte Person zur Verfügung gestellt werden sollen. Dass dieser Betrag zu Beginn lediglich eine «spekulative» Annahme war, hatte sich nun im sechsten Betriebsjahr deutlich manifestiert.
Diese Situation führte denn auch dazu, dass die IVB/TIXI-Allianz als Leistungserbringer bereits im Februar dieses Jahres bei der KBB intervenierte und auf das Problem aufmerksam machte.
Die vorhandenen Mittel wären bis im Juni vollständig aufgebraucht gewesen!
Ganze vier Monate später haben die beiden Kantonsregierungen eine «Notlösung» verabschiedet. Erfreulicherweise haben beide Kantone für das laufende Jahr die budgetierten Mittel freigegeben, und gleichzeitig der KBB den Auftrag erteilt, neue Konzepte vorzulegen. Einziger «Hacken»: der interkantonale Vertrag, der die Basis für das Projekt «Behindertentransport» war, wurde per 31.12.1998 gekündigt.
Damit sind theoretisch die KBB, aber auch die IVB/TIXI-Allianz ab dem 1.1.1999 in einem vertragslosen Zustand. Der interkantonale Vertrag ist nämlich gleichzeitig auch die Basis für die KBB.

Im schlimmsten Fall würde das bedeuten, dass, wenn bis Ende 1998 kein konkretes und realisierbares Neukonzept vorliegt, ab 1999 die Finanzierung der Einzeltransporte nicht mehr gewährleistet ist.
Gefragt ist jetzt eine kooperative Zusammenarbeit aller beteiligten Gruppierungen, damit für die Zukunft ein realisier- und finanzierbares Konzept entwickelt werden kann, das den Anforderungen an die Mobilitätswünsche der Betroffenen gerecht wird und so flexibel ausgerichtet ist, dass es auch für die nächsten Jahre gelten kann.
Sicherlich wäre es in diesem Zusammenhang falsch, jetzt irgendwelche «phantastischen» Kapazitäts-Forderungen aufzustellen, die dann weder umsetz- noch finanzierbar wären.

Schon mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass diesen Erwartungen ein «Globalbud­get» am ehesten entsprechen würde. Es ist flexibel und die Transportanbieter könnten autonom und rasch auf Bedürfnisveränderungen reagieren.

Inwieweit die Umsetzung der geforderten Anpassung des Öffentlichen Verkehrs wirklich realisiert wird und Einfluss auf die Bedürfnisse an die Spezial-Transportdienste haben wird, muss die Zukunft zeigen. Der behindertengerechte Ausbau des ÖV löst allerdings das stetig steigende Problem der «Erreichbarkeit» auch in Zukunft nicht.

Dass die ganze Angelegenheit auch für einigen «Aufruhr» sorgte, haben Sie sicher den Medien entnommen. Leider wurden, gerade im Zusammenhang mit der TIXI-Generalversammlung, nicht immer alle Informationen korrekt wiedergegeben.

Um hier allen weiteren Missverständnissen vorzubeugen, finden Sie auf der folgenden Seite das komplette Pressecommuniqué, das TIXI (und damit auch die Allianz) veröffentlichte.

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003