NOOCHRICHTE
51 (März 1998)
Ohne
Ausweis keine Fahrt mehr
Seit
10. Februar transportiert die IVB/TIXI-Allianz keine Fahrgäste
mehr ohne ärztliches Zeugnis
ms.
Nach dem bisherigen System zahlen die Kantone 300 Franken jährliche
Subvention pro Fahrgast für die Behindertentransport-Allianz
Die Gelder fliessen allerdings nur für Personen, die ihre Behinderung
von einem Arzt bestätigen lassen. Weil viele Passagiere dies
aber versäumen, droht ihnen nun ein Ausschluss bei IVB und
TIXI.
Einer
der Gründe, warum von den bisher 4'500 registrierten Fahrgästen
erst 2'400 den geforderten Ärzteausweis zurückgeschickt
haben ist sicher, dass viele Personen mit einer offensichtlichen
Behinderung wie zum Beispiel Beinamputierte oder Gelähmte,
den Sinn des Ausweises nicht mehr einsehen.
Es
geht aber bei diesem offiziellen Papier der Koordinationsstelle
Behindertentransporte beider Basel (KBB) nicht darum, eine Behinderung
zu beweisen.
Das
KBB-Zeugnis ist lediglich eine administrative Massnahme, mit der
die kantonale Subvention von 300 Franken der Kantone Basel-Stadt
und Baselland generiert wird.
Ein
weiterer Grund für die Versäumnisse ist der Glaube vieler
Betagten, ihren Ausweis erst gerade erneuert zu haben.
Die
alten Zeugnisse der Jahre 96 und 97 sind jetzt aber nicht mehr gültig!
Schliesslich
gibt es unter den Fahrgästen auch etliche, die nicht mehr auf
einen Behindertentransportdienst angewiesen sind, dieses aber weiterhin
benützten in der Hoffnung, niemand würde es merken. Für
uns als Betreiber der Transportdienste bedeutet dieses Versäumnis
unserer zahlreichen Kunden ein existentielles Problem.
Der
Kanton zahlt pro Einwohner 300 Franken Subvention an das Umweltschutz-Abonnement
des TNW, für Behinderte und Betagte, die auf einen Spezialtransport
angewiesen sind, wird dieser Betrag der IVB/TIXI-Allianz ausbezahlt.
Dies geschieht aber nur dann, wenn die Behinderung ärztlich
bescheinigt wird.
Die
KBB verschickte deshalb aufgrund ihrer eigenen Mitgliederdatei und
derjenigen der INVALIDEN-VEREINIGUNG beider BASEL (IVB) im November
allen bisherigen Benützern einen leeren Ausweis mit der Anweisung,
sich damit beim Arzt die Behinderung, die den Spezialtransport erfordert,
bestätigen zu lassen.
Für
uns ist dieses Vorgehen keine behördliche Schikane!
Es
geht darum, Veränderungen zu erfassen, zum Beispiel Todesfälle
oder Personen, die nicht mehr auf einen Transportdienst angewiesen
sind. Die Frist für das Zurücksenden der signierten Zeugnisse
lief am 20. Dezember 1997 ab. Aber auch über drei Monate nach
Ablauf des Termin sind lediglich 2'400, knapp die Hälfte der
erwarteten KBB-Ausweisen, eingetroffen. Damit droht den beiden Anbietern
IVB und TIXI ein Einnahmenausfall von mehreren hunderttausend Franken.
Den
Leitungen der Behindertentransporte bleibt im Moment nichts anderes
übrig, als an die Solidarität der restlichen Behinderten
zu appellieren.
&laqno;Seit
Mitte Februar werden nur noch Personen transportiert, die über
einen Ausweis Jahrgang 1998 verfügen», lautet die Massnahme
der KBB. Das haben die säumigen Passagiere in den vergangenen
Wochen auch in einem Brief mitgeteilt bekommen.
So
konsequent ging man weder beim TIXI noch bei der IVB bisher gegen
Schwarzfahrer vor. Früher waren wir eher lasch mit dem Zeugnis,
deshalb haben unsere Behindertentransporte auch Verluste eingefahren
und der TIXI-Behindertentransport stand vor wenigen Jahren sogar
vor dem Kollaps.
In
einem Punkt sind wir allerdings mit dem KBB-Ausweis nicht zufrieden!
Es
ist unverständlich, warum die beiden Ärztegesellschaften
der Basler Kantone, trotz unserer Anfrage und Bitte um Unterstützung,
das Zeugnis für honorarpflichtig erklärt haben. Im Gegensatz
zum KBB-Zeugnis kostet beispielsweise das SUVA-Zeugnis nichts. Uns
ist natürlich klar, dass sich die betroffenen Behinderten,
die zum Teil bis zu zehn Ausweise besorgen müssen, über
die 24 zusätzlichen Franken für den KBB-Ausweis ärgern.
In
der Basellandschaftlichen Zeitung war dazu zu lesen:
&laqno;Bei
der Baselbieter Ärztegesellschaft weiss man allerdings nichts
von einem einheitlichen Honorar für das Zeugnis. Es ist den
Ärzten überlassen, ob sie für die Ausstellung des
Ausweises etwas verlangen, betont Präsident Roland Schwarz.
Da können wir von der Ärztegesellschaft gar keine Vorschriften
machen.»
Leistungsabbau
steht bevor
Wenn
sich die Anzahl der KBB-Arztzeugnisse in den nächsten Wochen
nicht markant &laqno;nach oben» verändert, dann sind
die beiden Transportanbieter gezwungen, das Leistungsangebot massiv
einzuschränken.
Bis
jetzt sind lediglich etwa 50% der &laqno;alten» Arztzeugnisse
erneuert worden. Die Konsequenz daraus ist, dass auch lediglich
50% der kantonalen Mittel zur Verfügung stehen werden. Die
beiden Transportdienste müssten in diesem Fall das Leistungsangebot
um 50% reduzieren.
Was
dies für die Betroffenen bedeutet, kann sich wohl jeder vorstellen.
Falsches
Finanzierungs-System?
Mit
Recht muss man sich heute natürlich fragen, ob es richtig ist,
dass die Unterstützung der Behindertentransportdienste durch
die Kantone mit einem &laqno;Pro Kopf-Beitrag» von 300 Franken
geregelt ist.
Die
Erfahrungen der letzten 6 Jahre, seit es die KBB gibt, zeigt eigentlich
ein deutliches Bild:
Mit
den jährlich zur Verfügung gestellten 1,2 bis 1,4 Millionen
Franken konnten bisher rund 30 % aller Transporte und rund 70% der
&laqno;KBB berechtigten Fahrten» mitfinanziert werden.
Zur
Erklärung:
Die
IVB/TIXI-Allianz hat insgesamt rund 250'000 Transporte pro Jahr
durchgeführt.
Von
diesen 250'000 wurden rund 30% durch die KBB mitfinanziert, 55%
wurden durch fremde Kostenträger (IV, SUVA, Tagesspitäler,
etc.) finanziert und die restlichen 15% mussten mit Spenden, Zuwendungen,
Legate, etc. abgedeckt werden.
Von
den erwähnten 250'000 Transporten wären rund 100'000 KBB-Berechtigt,
aber lediglich 65'000 wurden von der KBB jeweils mitfinanziert (nicht
100% kostendeckend!). Die restlichen 35'000 Transporte werden durch
die IVB/TIXI-Allianz «eigenfinanziert».
Es
wäre also durchaus realistisch, diese bisherigen Unterstützungsbeiträge,
im Sinne eines Globalbudgets, zur Verfügung zu stellen und
vom bisherigen System der «Pro Kopf-Finanzierung» wegzukommen.
Die
grosse Gefahr und Schwierigkeit im jetzigen System liegt darin,
dass wir Anfangs Jahr nicht wissen, wieviel Geld bis Ende Jahr zur
Verfügung steht!
So
können wir weder ein vernünftiges Budget erstellen, noch
können wir das bisherige Leistungsangebot aufrecht erhalten.
Sind Anfangs Jahr, wie es jetzt der Fall ist, &laqno;zuwenig»
Berechtigte registriert, so sind wir gezwungen, das Leistungsangebot
sehr rasch abzubauen, um nicht zuviel Kosten (= Verlust) zu
produzieren, was neben dem Ärger für die Benutzer auch
Arbeitsplätze «kosten» kann.
Kommen
aber im Verlaufe des Jahres doch noch die restlichen Arztzeugnisse
(und das weiss vorher niemand), müssen im schlimmsten Fall,
nicht benötigte Gelder zurückgeben!
Politiker
gefordert
Eine
Änderung dieses Systems kann aber nur auf dem «politischen
Parkett» erfolgen. Hier sind die Mitglieder des Grossen Rat
und des Landrat gefordert. Nur sie können eine Änderung
von der «Pro Kopf-Finanzierung» zum Globalbudget anregen
und realisieren.
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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