NOOCHRICHTE
49 (September 1997)
Mobilität
- News
Erfolgreicher
Einsatz für Rollstuhlplätze
im Doppelstockwagen der SBB
Die
zweite Serie der Doppelstockwagen der SBB werden wiederum wie die
alten IC-Züge mit Rollstuhlstellplätzen versehen. Jeder
2. Klasse-Waggon wird über einen Rollstuhlstellplatz verfügen.
Damit wurde der Einsatz der Behinderten-Organisationen belohnt.
Es sei nicht verschwiegen, dass ohne die Demonstrationen und zahlreichen
Pressekommuniques des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben die
SBB kaum von ihrem ursprünglichen Entscheid abgekommen wären,
einzig den 1. Klasse-Servicewagen den Rollstuhlfahrern/innen zugänglich
zu machen.
Nur
rollstuhlgängige Taxis werden zugelassen
Der
"Sonntags Zeitung" vom 16. März dieses Jahres konnte
entnommen werden, dass in London ab dem 1. Januar 1999 nur noch
rollstuhlgängige Taxis zugelassen werden. Die Hersteller der
legendären Taxis wollen dieser neuen Anforderung mit einem
neuen Innenraumkonzept Rechnung tragen.
BFD-Modell
in Kopenhagen
An
der letzten Sitzung des Kontaktgremiums &laqno;Behinderte im öffentlichen
Verkehr» wurde seitens eines Vertreters des Bundesamtes für
Verkehr das Kopenhagener Nahverkehrsmodell für Mobilitätsbehinderte
vorgestellt. Dieses fusst auf drei Säulen: konsequentem Einsatz
von Niederflurbussen, ergänzenden Kleinbussen mit Rampen und
spezialisierten Behindertenfahrdiensten.
Die
Kleinbusse mit Einstiegsrampen für Rollstuhlfahrer/innen verkehren
Werktags nach Fahrplan. Die Routen sind vorgegeben und berücksichtigen
v. a. auch Heime und Spitäler.
Als
drittes Standbein wird der spezialisierte Fahrdienst angeboten.
Dieser funktioniert in vergleichbarer Form wie in der Schweiz. Jedoch
erfüllen sie eine in unserem Land oft gehörte Forderung:
die öffentlichen Transportunternehmungen sind für dieses
Angebot verantwortlich und nicht Sozialdepartemente oder private
Vereine.
Nebst
Rollstuhlfahrern/innen steht er v. a. auch den Gehbehinderten offen.
Sinnesbehinderte sind von der Benützung ausgeschlossen, ausser
wenn sie erst im Alter erblinden. Geistig Behinderten steht der
Dienst beschränkt offen, nämlich in jenen Fällen,
da sie über keine Begleitperson verfügen. Mit einer unerfreulichen
Einschränkung - die es z. T. auch in der Schweiz gibt - müssen
die Kopenhagener Mobilitätsbehinderten leben: im Quartal stehen
ihnen nur 26 verbilligte Einzelfahrten zu. Spontanfahrten können
angeboten werden, sind jedoch mit einer &laqno;Strafgebühr»
versehen.
Rollstuhlgängige
Seilbahnen
Der
Schweizerische Verband der Seilbahnunternehmungen (SVS) hat eine
Broschüre unter dem Titel "Gipfelstürmer" herausgegeben,
die u. a. auch ein Kapitel rollstuhlgängige Gipfelziele umfasst.
70 aufgeführte Seilbahnanlagen können gemäss Broschüre
problemlos Personen im Rollstuhl den Zugang ermöglichen.
Die
Gratisbroschüre &laqno;Gipfelstürmer» weist einen
Umfang von 20 Seiten im Format A6/5 auf. Sie ist auf Deutsch, Französisch
und Italienisch ab sofort bei allen Schweizer Seilbahnunternehmungen
sowie in den Schweizer Postautos erhältlich.
Gegen
Einsendung eines frankierten Rückantwortcouverts (Format mindestens
10,5 cm auf 21 cm) kann sie auch beim Schweizerischen Verband der
Seilbahnunternehmungen bezogen werden.
Adresse: SVS, &laqno;Gipfelstürmer», Postfach, 3000 Bern
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Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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