NOOCHRICHTE 49 (September 1997)

Mobilität - News

Erfolgreicher Einsatz für Rollstuhlplätze
im Doppelstockwagen der SBB

Die zweite Serie der Doppelstockwagen der SBB werden wiederum wie die alten IC-Züge mit Rollstuhlstellplätzen versehen. Jeder 2. Klasse-Waggon wird über einen Rollstuhlstellplatz verfügen. Damit wurde der Einsatz der Behinderten-Organisationen belohnt. Es sei nicht verschwiegen, dass ohne die Demonstrationen und zahlreichen Pressekommuniques des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben die SBB kaum von ihrem ursprünglichen Entscheid abgekommen wären, einzig den 1. Klasse-Servicewagen den Rollstuhlfahrern/innen zugänglich zu machen.

Nur rollstuhlgängige Taxis werden zugelassen

Der "Sonntags Zeitung" vom 16. März dieses Jahres konnte entnommen werden, dass in London ab dem 1. Januar 1999 nur noch rollstuhlgängige Taxis zugelassen werden. Die Hersteller der legendären Taxis wollen dieser neuen Anforderung mit einem neuen Innenraumkonzept Rechnung tragen.

BFD-Modell in Kopenhagen

An der letzten Sitzung des Kontaktgremiums &laqno;Behinderte im öffentlichen Verkehr» wurde seitens eines Vertreters des Bundesamtes für Verkehr das Kopenhagener Nahverkehrsmodell für Mobilitätsbehinderte vorgestellt. Dieses fusst auf drei Säulen: konsequentem Einsatz von Niederflurbussen, ergänzenden Kleinbussen mit Rampen und spezialisierten Behindertenfahrdiensten.

Die Kleinbusse mit Einstiegsrampen für Rollstuhlfahrer/innen verkehren Werktags nach Fahrplan. Die Routen sind vorgegeben und berücksichtigen v. a. auch Heime und Spitäler.

Als drittes Standbein wird der spezialisierte Fahrdienst angeboten. Dieser funktioniert in vergleichbarer Form wie in der Schweiz. Jedoch erfüllen sie eine in unserem Land oft gehörte Forderung: die öffentlichen Transportunternehmungen sind für dieses Angebot verantwortlich und nicht Sozialdepartemente oder private Vereine.

Nebst Rollstuhlfahrern/innen steht er v. a. auch den Gehbehinderten offen. Sinnesbehinderte sind von der Benützung ausgeschlossen, ausser wenn sie erst im Alter erblinden. Geistig Behinderten steht der Dienst beschränkt offen, nämlich in jenen Fällen, da sie über keine Begleitperson verfügen. Mit einer unerfreulichen Einschränkung - die es z. T. auch in der Schweiz gibt - müssen die Kopenhagener Mobilitätsbehinderten leben: im Quartal stehen ihnen nur 26 verbilligte Einzelfahrten zu. Spontanfahrten können angeboten werden, sind jedoch mit einer &laqno;Strafgebühr» versehen.

Rollstuhlgängige Seilbahnen

Der Schweizerische Verband der Seilbahnunternehmungen (SVS) hat eine Broschüre unter dem Titel "Gipfelstürmer" herausgegeben, die u. a. auch ein Kapitel rollstuhlgängige Gipfelziele umfasst. 70 aufgeführte Seilbahnanlagen können gemäss Broschüre problemlos Personen im Rollstuhl den Zugang ermöglichen.

Die Gratisbroschüre &laqno;Gipfelstürmer» weist einen Umfang von 20 Seiten im Format A6/5 auf. Sie ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch ab sofort bei allen Schweizer Seilbahnunternehmungen sowie in den Schweizer Postautos erhältlich.

Gegen Einsendung eines frankierten Rückantwortcouverts (Format mindestens 10,5 cm auf 21 cm) kann sie auch beim Schweizerischen Verband der Seilbahnunternehmungen bezogen werden.

Adresse: SVS, &laqno;Gipfelstürmer», Postfach, 3000 Bern 6.

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003