NOOCHRICHTE
47 (März 1997)
Tram
auch für Behinderte
Die
Initiative für einen behinderten und betagtengerechten öffentlichen
Nah- und Regionalverkehr ist rechtlich zulässig. Die Diskussion
um Massnahmen beim öffentlichen Verkehr zugunsten Mobilitätsbehinderter
kann also weitergehen.
&laqno;Au
mir wänn Bus und Trämli fahre», war Anfang Dezember
1994 auf einem Transparent der damaligen &laqno;Rollstuhldemo»
zum UNO-Tag der behinderten Menschen in Basel zu lesen. An dieser
Demonstration nahmen rund 500 Personen, darunter 100 Rollstuhlfahrer,
teil.
Der
&laqno;behindertengerechte öffentliche Verkehr» sei kein
technisches, sondern ein politisches Problem, meinte das breit abgestützte
Initiativ-Komitee einige Zeit später, als es das Begehren für
einen &laqno;behinderten- und betagtengerechten öffentlichen
Nah- und Regionalverkehr» lancierte . Eine gleichlautende
Initiative wurde gleichzeitig für den Kanton Basel-Landschaft
präsentiert.
Diskriminierung
beenden
Zu
diesem Schritt sah sich das Komitee veranlasst, da in der Folge
der Rollstuhldemo auf dem politischen Parkett nicht manche Massnahme
zugunsten dieser Behinderten ergriffen worden sei. Mit der Diskriminierung
von behinderten Menschen im öffentlichen Verkehr muss ein Ende
haben, lautete damals der Tenor.
Die
Initiative verlangt im wesentlichen, dass künftig nur noch
öffentliche Verkehrsmittel beschafft werden dürfen, die
auch von Behinderten und Betagten selbständig oder in Begleitung
einer mitreisenden Person benutzt werden können. Werden bestehende
Fahrzeuge umgebaut, seien auch diese behindertengerecht einzurichten,
sofern im Einzelfall kein unverhältnismässiger Aufwand
entstehe. Schliesslich seien auch Haltestellen (Rampen) und andere
Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs entsprechend auszugestalten.
Diese
Initiative, die mit 6'455 gültigen Unterschriften letzten September
eingereicht wurde, ist nun nach Meinung des Regierungsrates rechtlich
zulässig. Bei der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
hat der Regierungsrat das Begehren daraufhin zu überprüfen,
ob sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand
befasst und nichts unmögliches verlangt. Zwar ist der Kanton
Basel-Stadt auf seinem Gebiet für den öffentlichen Nah-
und Regionalverkehr nicht alleine zuständig. Da jedoch die
vorliegende Initiative unformuliert sei, lasse sie dem Gesetzgeber
die Möglichkeit, sie verfassungskonform auszulegen, erklärte
die Regierung dazu gestern.
Kontroverse
Debatte?
Sollte
der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates folgen und das Begehren
ebenfalls als rechtlich zulässig erklären, dann ist der
Weg zur materiellen Diskussion der Initiative frei. Und diese politische
Auseinandersetzung mit der Thematik verspricht schon heute einiges
an Spannung:
Einerseits
gilt es mit Blick auf die finanziell missliche Situation und die
nötige Staatshaushalt-Sanierung Entscheide zu fällen.
Anderseits wurden bereits Massnahmen ergriffen, die den Bedürfnissen
von behinderten und älteren Menschen im öffentlichen Verkehr
nachkommen. So bewilligte der Grosse Rat vergangen Dezember oppositionslos
16,4 Millionen Franken, damit 28 Gelenkmotorwagen des Typs &laqno;Guggummere»
mit einem rollstuhlgängigen Mittelteil ausgerüstet werden
können.
Letztlich
wurde damals versprochen, für künftige Neuanschaffungen
sei generell die Niederflurtechnik vorgesehen. Moniert wurde in
dieser Ratsdebatte aber auch, verschiedene Fragen wie die der &laqno;Rollstuhlgängigkeit
für Elektrofahrzeuge» (Massnahmen bei Haltestellen oder
mit Rampeneinbau im Tram) seien noch nicht gelöst.
Basellandsch.
Zeitung, 12.3.97
Mitteilungen
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