NOOCHRICHTE 47 (März 1997)

IVB-TIXI-Allianz bis 1999

Ziel Leistungsoptimierung!

Ein Grundpfeiler der Integration von Behinderten und Betagten in unserer Gesellschaft ist die Mobilität.

Das bestehende Angebot an öffentlichen Transportmitteln kann die Bedürfnisse dieses Personenkreises alleine nicht befriedigen. Deshalb bieten seit Jahrzehnten private Organisationen spezielle Transportdienste für Behinderte und Betagte in der Region an.

Teilweise werden diese Transporte vom Bund, von den Kantonen oder anderen Kostenträgern mitfinanziert. Dennoch müssen die Anbieter immer noch einen grossen Teil dieser Transporte mit eigenen Mitteln, Sponsoren und Spendern-Geldern selbst finanzieren.

Mit dem Mittel der straffen Organisation und Synergiennutzung sollen die vorhandenen Geldmittel (Staatsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder) so eingesetzt und verwendet werden, dass möglichst viele Fahrten durchgeführt und möglichst viele Behinderte und Betagte transportiert werden können.

Transparenz, Effizienz und partnerschaftliche Kommunikation zwischen den Anbietern und der Öffentlichkeit sowie den behinderten Fahrgästen sollen das Vertrauen in die bestehenden Institutionen festigen und die Organisationen einander näherbringen.

Obwohl mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden können, wollen alle beteiligten Organisationen, gemeinsam mit ihren jeweiligen Partnern, den Behinderten und Betagten, ein gut ausgebautes Personentransportnetz in der Region anbieten.

Diese Allianz ist vorläufig bis Ende 1999 befristet, weil ab 1999 das gesamte Transportabgeltungssystem auf Bundesebene (BSV) neu geregelt werden soll.

Es handelt sich bei der Allianz weder um eine Fusion noch um eine Verbindung zur &laqno;temporären Interessensgemeinschaft». Diese Allianz soll im Laufe des Jahres 1997 sogar noch weiter vertieft werden.

Das Jahr 1999 markiert das Ende einer künstlich gezogenen Linie an einem Zeithorizont, der heute nicht klar ausmachbar ist.

Allianz im Bereich Logistik

Sofern die notwendigen finanziellen Mittel für den Ausbau der EDV- und Telefonanlage aufgebracht werden können, soll es für den Behinderten bereits in naher Zukunft möglich sein, sowohl bei TIXI als auch IVB anzurufen und seinen Fahrwunsch plazieren zu können. Beide Institutionen sollen miteinander online vernetzt werden, um so die vorhanden Fahrkapazitäten gemeinsam buchen zu können bzw. eventuell freiwerdende Fahrzeuge in die bei TIXI vorhandene Fahrzeugdisposition einzugeben.

Der Vision, nur eine einheitliche Telefonnummer anzubieten, die nur für das Bestellen von Fahrten (ob Daueraufträge oder Einzelfahrten) für Behinderte und Betagte offen ist, soll mit der beschriebenen Lösung schrittweise nähergekommen werden.

Wenn überdies die vorhandenen Fahrzeuge optimaler eingesetzt werden, also z.B. auch bei TIXI möglichst mehrere Fahrgäste in einem Fahrzeug sitzen, wird sowohl der Wirkungsgrad der Fahrzeuge als auch die Eigenwirtschaftlichkeit verbessert.

Allerdings müssen nun auch die TIXI-Fahrgäste akzeptieren, dass sie möglicherweise etwas früher als gewohnt abgeholt werden oder später als eigentlich notwendig eine Rückfahrt antreten können.

Allianz im Bereich Abgeltungsgrundlagen und Verrechnungsmodalitäten

IVB und TIXI wollen auch gegenüber der KBB (Koordinationsstelle Behindertentransporte beider Basel), dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen), den Krankenkassen und anderen Kostenträgern als Partner und kalkulierbare Grössen auftreten, wenn es um das Aushandeln der Beitragshöhen geht, welche von den subventionsgebenden Instanzen gesprochen werden.

Dank der EDV-Anlage bei TIXI können Bestellungen, Fahrbewegungen, Absagen und Fehlfahrten sowie die erwirtschafteten Fahrerträge auf den einzelnen Fahrzeugen erfasst und ausgewertet werden.

Damit kann die &laqno;Allianz» in Zukunft gegenüber den verschiedenen Kostenträgern detaillierte und transparente Abrechnungen und Informationen zur Effizienz der &laqno;Allianzpartner» präsentieren.

Allianz beim Einkaufen von Transportkapazitäten bei Dritten

Mit dem potentiell erhöhten Volumen von delegierbaren Taxifahrten (insbesonders für gehbehinderte Fahrkunden) erhoffen sich die Allianzpartner auch eine Veränderung der Taxi-Preisstrukturen im Behindertensegment. Dies insbesonders, was die - bei möglichst allen regionalen Taxiunternehmen - durch die Allianz zukaufbaren Leistungen (Fahrten während den Verkehrsspitzenzeiten) anbelangt.

Allianz bei der Fuhrparkbewirtschaftung

TIXI verfügt zur Zeit über rund 25 Fahrzeuge, wobei wenigstens drei dringend aus Altersgründen ersetzt werden müssen. Diese Fahrzeuge sind ca. 9 Jahre alt und haben mehr als 400'000 Kilometer auf dem Tachometer.

In der Vergangenheit wurden TIXI und IVB diese Fahrzeuge von Sponsoren entweder geschenkt oder deren Betriebskosten während einer gewissen Zeit finanziell mitgetragen. So übernimmt z.B. die &laqno;Zunft zur Rebleuten» seit mehreren Jahren die &laqno;betriebswirtschaftliche Patenschaft» für eines der grossen TIXI-Fahrzeuge, der TCS hat 1996 einen VW T4 gesponsert und der Angestelltenverband Roche stellte TIXI zwei Renault Express zur Verfügung.

Die IVB betreibt z.Zt. 30 behindertengerecht eingerichtete Busse, die für regelmässige &laqno;Sammeltransporte» ausgelegt sind. Deren Durchschnittsalter liegt bei ca. 10 Jahren.

Natürlich wird auch in diesem Bereich versucht Gemeinsamkeiten und Interessen zu vertreten und, wo nötig, Fahrzeuge gegenseitig auszutauschen und bei Pannen auszuhelfen.

Fazit:

Bis zum Erreichen des Status-Quo mussten historisch bedingte Rivalitäten ausgeräumt, organisatorische Unterschiede geglättet und technische Probleme gelöst werden.

Nun gilt es, für die Zukunft eine dauerhafte und stabile Transport-Struktur für Behinderte und Betagte zu schaffen.

Immerhin handelt es sich bei den Allianzpartnern um selbstbewusste Organisationen, die sich auf ihre jeweilige Identität, Tradition und Vereinsgeschichte berufen dürfen.

Es ist darum wichtig zu unterstreichen, dass es sich bei dem mit &laqno;Allianzbildung» beschriebenen Vorgang um das &laqno;Zusammenrücken» zweier gleichgewichtiger und vollwertiger Partner handelt, die gemeinsam eine Aufgabe angehen.

Sie beide wollen den Behinderten der Basler Region eine Mobilität anbieten, die zu Preisen des Öffentlichen Verkehrs zu haben und möglichst einfach zu administrieren ist.

Dass sie auf der operativen Ebene im klassischen Joint-Venture die besten Lösungsziele verfolgen, ist legitim und spricht für die Sachkompetenz der Entscheidungsträger bei IVB und TIXI.

Soweit der offizielle Pressetext.

Doch was heisst das überhaupt ?

Diese Allianz soll vor allem eines: Das bestehende Angebot an Transporten weiter verbessern.

Eine bessere Auslastung der Fahrzeuge und Kosteneinsporungen durch gemeinsame Nutzung vorhandener Einrichtungen (EDV/Telefonanlage/etc.)soll finanzielle Mittel freisetzen, die dann für mehr Transporte eingesetzt werden können.

Durch diese Allianz können wir aber auch bei Verhandlungen mit Drittanbietern (privaten TAXI-Betrieben, etc) und mit Subventionsgebern (KBB/Kantone/etc.) eine viel stärkere Position einnehmen. Nicht mehr der Konkurenzgedanke ist ausschlaggebend, sondern die gemeinsame Lösung, die am meisten für beide bringt.

Was heisst das für die Betroffenen - die Behinderten und Betagten ?

Eine Vereinfachung beim Bestellen:

Egal, welche Zentrale sie anrufen, sie erhalten den richtigen Gesprächspartner und können den Transport bestellen.

Die interne, technische Vernetzung der Telefonzentralen von IVB und TIXI ermöglicht eine Weitergabe des Anrufenden mit Knopfdruck.

Eine Verbesserung der Transportkapazität:

Die Chance, einen Transport zu bestellen, erhöhen sich stark. Die Leistungsgrenzen der beiden Transportdienste werden flexibler, da es für den Benutzer keine Rolle mehr spielt, ob ein IVB- oder TIXI-Fahrzeug vor der Türe steht, und wir haben die Möglichkeit, uns gegenseitig kurzfristig &laqno;auszuhelfen».

Eine einheitliche Preisgestaltung:

Egal, ob es sich um eine &laqno;Spontanfahrt» oder um einen regelmässigen Einzeltransport (z.B. zur Therapie, zum Arzt, zum Arbeitsplatz, etc.) handelt. Der Preis richtet sich bei beiden Transportdiensten nach dem Preis der öffentlichen Verkehrsmittel.

Einzige Ausnahmen sind.

­ wenn jemand anders als der Benutzer die Transportkosten übernimmt (Drittfinanzierer)

­ wenn es sich um eine Eingliederungsmassnahme der IV handelt.

­ wenn es sich um Transporte zum Tagesheim oder Tagesspital handelt.

Langfristige Verbesserungen

Natürlich sind IVB und TIXI bestrebt, weitere Subventionsgelder, die dringend notwendig sind, zu erhalten.

Die Verhandlungen mit den Kantonen, den Krankenversicherungen und der AHV werden in Zukunft gemeinsam geführt. Dabei haben IVB und TIXI eine viel bessere Position, da sie praktisch die ganze Transportkapazität in der Re-gion repräsentieren.

Mehr finanzielle Mittel heisst denn auch mehr Transporte zum Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel und mehr Transportkapazität.

Der Satz &laqno;Tut uns leid, zu dieser Zeit sind wir ausgebucht!» soll dann wirklich der Vergangenheit angehören.

Einheitliche Zulassungskriterien

Um die Transporte bei IVB oder TIXI benutzen zu können, müssen Sie nicht mehr Mitglied bei beiden Organisationen sein. Die gegenseitige Anerkennung macht dies überflüssig. Es genügt also in Zukunft, Mitglied bei IVB oder bei TIXI zu sein, um einen Transportauftrag bestellen zu können.

Natürlich bleibt weiterhin, dass Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht selbstständig benutzen können und das ein Arzt bestätigt.

Sie sehen, die Ziele und die Aufgaben zur Verwirklichung sind gross. Es wird einige Zeit dauern, bis alle Unebenheiten und Systemanpassungs-Probleme gelöst sind. Aber der Nutzen am Schluss wird sicher grösser sein.

Markus Schneiter/IVB

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003