NOOCHRICHTE
47 (März 1997)
IVB-TIXI-Allianz
bis 1999
Ziel
Leistungsoptimierung!
Ein
Grundpfeiler der Integration von Behinderten und Betagten in unserer
Gesellschaft ist die Mobilität.
Das
bestehende Angebot an öffentlichen Transportmitteln kann die
Bedürfnisse dieses Personenkreises alleine nicht befriedigen.
Deshalb bieten seit Jahrzehnten private Organisationen spezielle
Transportdienste für Behinderte und Betagte in der Region an.
Teilweise
werden diese Transporte vom Bund, von den Kantonen oder anderen
Kostenträgern mitfinanziert. Dennoch müssen die Anbieter
immer noch einen grossen Teil dieser Transporte mit eigenen Mitteln,
Sponsoren und Spendern-Geldern selbst finanzieren.
Mit
dem Mittel der straffen Organisation und Synergiennutzung sollen
die vorhandenen Geldmittel (Staatsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder)
so eingesetzt und verwendet werden, dass möglichst viele Fahrten
durchgeführt und möglichst viele Behinderte und Betagte
transportiert werden können.
Transparenz,
Effizienz und partnerschaftliche Kommunikation zwischen den Anbietern
und der Öffentlichkeit sowie den behinderten Fahrgästen
sollen das Vertrauen in die bestehenden Institutionen festigen und
die Organisationen einander näherbringen.
Obwohl
mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht alle Bedürfnisse
befriedigt werden können, wollen alle beteiligten Organisationen,
gemeinsam mit ihren jeweiligen Partnern, den Behinderten und Betagten,
ein gut ausgebautes Personentransportnetz in der Region anbieten.
Diese
Allianz ist vorläufig bis Ende 1999 befristet, weil ab 1999
das gesamte Transportabgeltungssystem auf Bundesebene (BSV) neu
geregelt werden soll.
Es
handelt sich bei der Allianz weder um eine Fusion noch um eine Verbindung
zur &laqno;temporären Interessensgemeinschaft». Diese
Allianz soll im Laufe des Jahres 1997 sogar noch weiter vertieft
werden.
Das
Jahr 1999 markiert das Ende einer künstlich gezogenen Linie
an einem Zeithorizont, der heute nicht klar ausmachbar ist.
Allianz
im Bereich Logistik
Sofern
die notwendigen finanziellen Mittel für den Ausbau der EDV-
und Telefonanlage aufgebracht werden können, soll es für
den Behinderten bereits in naher Zukunft möglich sein, sowohl
bei TIXI als auch IVB anzurufen und seinen Fahrwunsch plazieren
zu können. Beide Institutionen sollen miteinander online vernetzt
werden, um so die vorhanden Fahrkapazitäten gemeinsam buchen
zu können bzw. eventuell freiwerdende Fahrzeuge in die bei
TIXI vorhandene Fahrzeugdisposition einzugeben.
Der
Vision, nur eine einheitliche Telefonnummer anzubieten, die nur
für das Bestellen von Fahrten (ob Daueraufträge oder Einzelfahrten)
für Behinderte und Betagte offen ist, soll mit der beschriebenen
Lösung schrittweise nähergekommen werden.
Wenn
überdies die vorhandenen Fahrzeuge optimaler eingesetzt werden,
also z.B. auch bei TIXI möglichst mehrere Fahrgäste in
einem Fahrzeug sitzen, wird sowohl der Wirkungsgrad der Fahrzeuge
als auch die Eigenwirtschaftlichkeit verbessert.
Allerdings
müssen nun auch die TIXI-Fahrgäste akzeptieren, dass sie
möglicherweise etwas früher als gewohnt abgeholt werden
oder später als eigentlich notwendig eine Rückfahrt antreten
können.
Allianz
im Bereich Abgeltungsgrundlagen und Verrechnungsmodalitäten
IVB
und TIXI wollen auch gegenüber der KBB (Koordinationsstelle
Behindertentransporte beider Basel), dem BSV (Bundesamt für
Sozialversicherungen), den Krankenkassen und anderen Kostenträgern
als Partner und kalkulierbare Grössen auftreten, wenn es um
das Aushandeln der Beitragshöhen geht, welche von den subventionsgebenden
Instanzen gesprochen werden.
Dank
der EDV-Anlage bei TIXI können Bestellungen, Fahrbewegungen,
Absagen und Fehlfahrten sowie die erwirtschafteten Fahrerträge
auf den einzelnen Fahrzeugen erfasst und ausgewertet werden.
Damit
kann die &laqno;Allianz» in Zukunft gegenüber den verschiedenen
Kostenträgern detaillierte und transparente Abrechnungen und
Informationen zur Effizienz der &laqno;Allianzpartner» präsentieren.
Allianz
beim Einkaufen von Transportkapazitäten bei Dritten
Mit
dem potentiell erhöhten Volumen von delegierbaren Taxifahrten
(insbesonders für gehbehinderte Fahrkunden) erhoffen sich die
Allianzpartner auch eine Veränderung der Taxi-Preisstrukturen
im Behindertensegment. Dies insbesonders, was die - bei möglichst
allen regionalen Taxiunternehmen - durch die Allianz zukaufbaren
Leistungen (Fahrten während den Verkehrsspitzenzeiten) anbelangt.
Allianz
bei der Fuhrparkbewirtschaftung
TIXI
verfügt zur Zeit über rund 25 Fahrzeuge, wobei wenigstens
drei dringend aus Altersgründen ersetzt werden müssen.
Diese Fahrzeuge sind ca. 9 Jahre alt und haben mehr als 400'000
Kilometer auf dem Tachometer.
In
der Vergangenheit wurden TIXI und IVB diese Fahrzeuge von Sponsoren
entweder geschenkt oder deren Betriebskosten während einer
gewissen Zeit finanziell mitgetragen. So übernimmt z.B. die
&laqno;Zunft zur Rebleuten» seit mehreren Jahren die &laqno;betriebswirtschaftliche
Patenschaft» für eines der grossen TIXI-Fahrzeuge, der
TCS hat 1996 einen VW T4 gesponsert und der Angestelltenverband
Roche stellte TIXI zwei Renault Express zur Verfügung.
Die
IVB betreibt z.Zt. 30 behindertengerecht eingerichtete Busse, die
für regelmässige &laqno;Sammeltransporte» ausgelegt
sind. Deren Durchschnittsalter liegt bei ca. 10 Jahren.
Natürlich
wird auch in diesem Bereich versucht Gemeinsamkeiten und Interessen
zu vertreten und, wo nötig, Fahrzeuge gegenseitig auszutauschen
und bei Pannen auszuhelfen.
Fazit:
Bis
zum Erreichen des Status-Quo mussten historisch bedingte Rivalitäten
ausgeräumt, organisatorische Unterschiede geglättet und
technische Probleme gelöst werden.
Nun
gilt es, für die Zukunft eine dauerhafte und stabile Transport-Struktur
für Behinderte und Betagte zu schaffen.
Immerhin
handelt es sich bei den Allianzpartnern um selbstbewusste Organisationen,
die sich auf ihre jeweilige Identität, Tradition und Vereinsgeschichte
berufen dürfen.
Es
ist darum wichtig zu unterstreichen, dass es sich bei dem mit &laqno;Allianzbildung»
beschriebenen Vorgang um das &laqno;Zusammenrücken» zweier
gleichgewichtiger und vollwertiger Partner handelt, die gemeinsam
eine Aufgabe angehen.
Sie
beide wollen den Behinderten der Basler Region eine Mobilität
anbieten, die zu Preisen des Öffentlichen Verkehrs zu haben
und möglichst einfach zu administrieren ist.
Dass
sie auf der operativen Ebene im klassischen Joint-Venture die besten
Lösungsziele verfolgen, ist legitim und spricht für die
Sachkompetenz der Entscheidungsträger bei IVB und TIXI.
Soweit
der offizielle Pressetext.
Doch
was heisst das überhaupt ?
Diese
Allianz soll vor allem eines: Das bestehende Angebot an Transporten
weiter verbessern.
Eine
bessere Auslastung der Fahrzeuge und Kosteneinsporungen durch gemeinsame
Nutzung vorhandener Einrichtungen (EDV/Telefonanlage/etc.)soll finanzielle
Mittel freisetzen, die dann für mehr Transporte eingesetzt
werden können.
Durch
diese Allianz können wir aber auch bei Verhandlungen mit Drittanbietern
(privaten TAXI-Betrieben, etc) und mit Subventionsgebern (KBB/Kantone/etc.)
eine viel stärkere Position einnehmen. Nicht mehr der Konkurenzgedanke
ist ausschlaggebend, sondern die gemeinsame Lösung, die am
meisten für beide bringt.
Was
heisst das für die Betroffenen - die Behinderten und Betagten
?
Eine
Vereinfachung beim Bestellen:
Egal,
welche Zentrale sie anrufen, sie erhalten den richtigen Gesprächspartner
und können den Transport bestellen.
Die
interne, technische Vernetzung der Telefonzentralen von IVB und
TIXI ermöglicht eine Weitergabe des Anrufenden mit Knopfdruck.
Eine
Verbesserung der Transportkapazität:
Die
Chance, einen Transport zu bestellen, erhöhen sich stark. Die
Leistungsgrenzen der beiden Transportdienste werden flexibler, da
es für den Benutzer keine Rolle mehr spielt, ob ein IVB- oder
TIXI-Fahrzeug vor der Türe steht, und wir haben die Möglichkeit,
uns gegenseitig kurzfristig &laqno;auszuhelfen».
Eine
einheitliche Preisgestaltung:
Egal,
ob es sich um eine &laqno;Spontanfahrt» oder um einen regelmässigen
Einzeltransport (z.B. zur Therapie, zum Arzt, zum Arbeitsplatz,
etc.) handelt. Der Preis richtet sich bei beiden Transportdiensten
nach dem Preis der öffentlichen Verkehrsmittel.
Einzige
Ausnahmen sind.
wenn jemand anders als der Benutzer die Transportkosten übernimmt
(Drittfinanzierer)
wenn es sich um eine Eingliederungsmassnahme der IV handelt.
wenn es sich um Transporte zum Tagesheim oder Tagesspital handelt.
Langfristige
Verbesserungen
Natürlich
sind IVB und TIXI bestrebt, weitere Subventionsgelder, die dringend
notwendig sind, zu erhalten.
Die
Verhandlungen mit den Kantonen, den Krankenversicherungen und der
AHV werden in Zukunft gemeinsam geführt. Dabei haben IVB und
TIXI eine viel bessere Position, da sie praktisch die ganze Transportkapazität
in der Re-gion repräsentieren.
Mehr
finanzielle Mittel heisst denn auch mehr Transporte zum Tarif der
öffentlichen Verkehrsmittel und mehr Transportkapazität.
Der
Satz &laqno;Tut uns leid, zu dieser Zeit sind wir ausgebucht!»
soll dann wirklich der Vergangenheit angehören.
Einheitliche
Zulassungskriterien
Um
die Transporte bei IVB oder TIXI benutzen zu können, müssen
Sie nicht mehr Mitglied bei beiden Organisationen sein. Die gegenseitige
Anerkennung macht dies überflüssig. Es genügt also
in Zukunft, Mitglied bei IVB oder bei TIXI zu sein, um einen Transportauftrag
bestellen zu können.
Natürlich
bleibt weiterhin, dass Sie die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht selbstständig benutzen können und das ein Arzt bestätigt.
Sie
sehen, die Ziele und die Aufgaben zur Verwirklichung sind gross.
Es wird einige Zeit dauern, bis alle Unebenheiten und Systemanpassungs-Probleme
gelöst sind. Aber der Nutzen am Schluss wird sicher grösser
sein.
Markus
Schneiter/IVB
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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