NOOCHRICHTE
46 (Dezember 1996)
Höhere
Beiträge an die Krankenkassenprämien
Der
Regierungsrat hat beschlossen, die Beiträge an die Krankenkassenprämien
im nächsten Jahr zu erhöhen. Wirtschaftlich schwächer
gestellten Personen soll dadurch geholfen werden, die zu erwartende
Erhöhung der Krankenkassenprämien aufzufangen.
Die
auf den 1. Januar 1997 vorgesehene Änderung der Verordnung
über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt beinhaltet
folgende Neuerungen:
Erwachsene
erhalten ab 1997 in der Prämiengruppe eins künftig 60
Franken statt 50 Franken, in der Prämiengruppe zwei 75 statt
60 Franken, in der Prämiengruppe drei 95 statt 75 Franken und
in der Prämiengruppe vier 130 statt 100 Franken. Die bisherigen
Einkommensgrenzen bleiben unverändert.
Die
Beiträge an die Prämien von Kindern, die als Minderjährige
in einer Hausgemeinschaft leben, betragen künftig in der Prämiengruppe
eins 24 statt wie bisher 22.50 Franken, in der Gruppe zwei 30 statt
27 Franken, in der Gruppe drei 38 statt 33.75 Franken und in der
Prämiengruppe vier 52 statt 45 Franken.
Beitragsberechtigt
sind Verheiratete und Alleinstehende mit Unterhaltspflicht bei einem
Einkommen von bis zu 56'000 Franken pro Jahr. Allerdings können
zusätzlich pro Kind insgesamt 9'000 Franken angerechnet werden.
Ebenso dürfen vom Jahreseinkommen die obligatorischen AHV/ALV-Abzüge
von 6,55 Prozent abgezogen werden. Bei alleinstehenden Erwachsenen
ohne Unterhaltspflicht liegt die Einkommensgrenze bei 33'600 Franken
pro Jahr.
Massgebend
sind Einkommen und Vermögen im laufenden Jahr. Ein allfälliger
Vermögensertrag sowie zehn Prozent vom Vermögen über
50'000 Franken werden zum Einkommen gezählt.
Prämienbeiträge
sind keine Almosen, sondern stellen einen festen, auf dem neuen
Krankenversicherungsgesetz beruhenden Bestandteil des schweizerischen
Gesundheitswesens dar. Beitragsberechtigte Personen, die bereits
jetzt Beiträge beziehen, müssen sich nicht neu anmelden.
Sie erhalten die höheren Beiträge automatisch auch im
kommenden Jahr. Hingegen ist dieser Personenkreis verpflichtet,
Änderungen seiner familiären oder finanziellen Verhältnisse
dem Amt für Sozialbeiträge zu melden.
Bei
Versicherten mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Beihilfe
zur AHV/IV sowie bei Personen, die von der Fürsorge unterstützt
werden, übernimmt der Kanton die volle Prämie für
die Krankenpflegeversicherung. Für die Berechnung eines allfälligen
Anspruches auf Ergänzungsleistungen und/oder Beihilfe wird
gemäss einer neuen Verordnung des Bundes die Prämie für
die Krankenpflegeversicherung wieder als Ausgabe berücksichtigt.
Entsteht der Anspruch nur aufgrund der Anrechnung der Krankenkassenprämie,
richtet sich die Höhe des Prämienbeitrages nach den üblichen
Einkommensgrenzen.
Die
Auszahlung der Prämienbeiträge wird auch inskünftig
direkt an die Krankenkassen erfolgen. Im Umfang dieser Beiträge
reduziert sich die zu bezahIende Krankenkassenprämie.
Personen,
die sich für Prämienbeiträge anmelden möchten,
richten ihren Antrag sowie allfällige Fragen an das
Amt
für Sozialbeiträge, Austrasse 67, 4003 Basel,
Telefon 267 86 65 oder 267 86 66.
Prämienbeiträge
sind keine Almosen !
Mitteilungen
/ Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch
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