Arten
der Begünstigung
Das
Vermächtnis (Legat)
Sie
können der IVB einen bestimmten Betrag (oder einen bestimmten
Vermögenswert) vermachen.
Erbeinsetzung
Sie
setzen die IVB als Miterbin zu einer bestimmten Quote (Bruchteil
oder Prozentanteil) oder als Alleinerbin ein. Ganz wichtig dabei
ist, den vollständigen Namen und auch die genaue Adresse der
begünstigten Organisation anzugeben. So können Verwechslungen
vermieden werden.
Verletzen
Sie keine Pflichtteile Ihrer Nachkommen, Ehegatten oder Eltern!
Auskunft über Pflichtteile erteilen Fachstellen (Anwaltsbüro,
Notariat oder die Erbschaftsabteilung Ihrer Bank).
Zweckbestimmung
Sie
können Ihr Geld für einen bestimmten Zweck einsetzen.
Die IVB ist dann verpflichtet, den Betrag ausschliesslich für
den Zweck einzusetzen, den Sie auswählen. Ihnen stehen verschiedene
Möglichkeiten zur Verfügung.
Einige
Beispiele:
Direkthilfe (Beratung und Betreuung von Behinderten)
Behinderten- und Betagtentransportdienst
Aktivitäten zugunsten der Mitglieder (Ausflüge, Anlässe,
Reisen usw.)
Eröffnung eines Fonds (grössere Beträge)
(Für
weitere Informationen steht Ihnen unsere Geschäftsführer
gerne zur Verfügung.)
Bezeichnung
eines Testamentvollstreckers
Sobald
mehrere Personen an Ihre Nachlass beteiligt sein werden, ist die
Bezeichnung eines Testamentvollstreckers empfehlenswert. Bei komplizierten
Verhältnisse sollte ein fachkundiger Testamentvollstrecker/in
ausgewählt werden (z. B. Rechtsanwalt, Treuhänder, Bank).
Hinterlegung
des Testaments
Das
beste Testament nützt nichts, wenn es unauffindbar oder Unbefugten
zugänglich ist. Haben Sie einen Testamentsvollstrecker bezeichnet,
deponieren Sie das Dokument bei ihm. Wenn nicht, ist ein Notariat
der offizielle Hinterlegungsort für Ihr Testament.
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