Arten der Begünstigung  Das Vermächtnis (Legat) Sie können der IVB einen bestimmten Betrag (oder einen bestimmten Vermögenswert) vermachen. Erbeinsetzung Sie setzen die IVB als Miterbin zu einer bestimmten Quote (Bruchteil oder Prozentanteil) oder als Alleinerbin ein. Ganz wichtig dabei ist, den vollständigen Namen und auch die genaue Adresse der begünstigten Organisation anzugeben. So können Verwechslungen vermieden werden. Verletzen Sie keine Pflichtteile Ihrer Nachkommen, Ehegatten oder Eltern! Auskunft über Pflichtteile erteilen Fachstellen (Anwaltsbüro, Notariat oder die Erbschaftsabteilung Ihrer Bank). Zweckbestimmung Sie können Ihr Geld für einen bestimmten Zweck einsetzen. Die IVB ist dann verpflichtet, den Betrag ausschliesslich für den Zweck einzusetzen, den Sie auswählen. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Einige Beispiele: Direkthilfe (Beratung und Betreuung von Behinderten) Behinderten- und Betagtentransportdienst Aktivitäten zugunsten der Mitglieder (Ausflüge, Anlässe, Reisen usw.) Eröffnung eines Fonds (grössere Beträge) (Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Geschäftsführer gerne zur Verfügung.) Bezeichnung eines Testamentvollstreckers Sobald mehrere Personen an Ihre Nachlass beteiligt sein werden, ist die Bezeichnung eines Testamentvollstreckers empfehlenswert. Bei komplizierten Verhältnisse sollte ein fachkundiger Testamentvollstrecker/in ausgewählt werden (z. B. Rechtsanwalt, Treuhänder, Bank). Hinterlegung des Testaments Das beste Testament nützt nichts, wenn es unauffindbar oder Unbefugten zugänglich ist. Haben Sie einen Testamentsvollstrecker bezeichnet, deponieren Sie das Dokument bei ihm. Wenn nicht, ist ein Notariat der offizielle Hinterlegungsort für Ihr Testament. |