NOOCHRICHTE 59 (März 2000)

Gefährdet der neue Finanzausgleich die Existenz von Behinderteneinrichtungen ?

Kommentar von Marc Suter, Nationalrat

In der Schweiz soll der Finanzausgleich zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden neu geregelt werden. Was dies für die Behinderten bedeutet, zeigt SP-Nationalrat Jost Gross in der folgenden Zusammenfassung:

1. Der neue Finanzausgleich (NFA) hat Unterstützungswürdige Ziele: Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen, interkantonaler Lastenausgleich (z. B. im Gesundheits- und Bildungswesen), Ressourcen Ausgleich zugunsten der finanzschwachen Kantone, Abgeltung von Sonderlasten (insbesondere der Berg- und Stadt-Kantone).

2. Die Übung ist aber offensichtlich darauf angelegt, im Sozialbereich zu lasten von EL und IV etwa 1 Mia. Franken zu sparen. Und zwar durch Leistungsabbau bei der Sozialversicherung und Kostenverlagerung zur Sozialhilfe (zurück zum Fürsorgestaat).

3. In der IV sollen die kollektiven Leistungen kantonalisiert werden: jene an Behinderten-Einrichtungen, an die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, an die Sonderschulfinanzierung.

Die Kantone werden ihren Verpflichtungen in sehr unterschiedlicher Weise nachkommen – es wird eine sozialpolitische Zweiklassengesellschaft entstehen. Die regionale Zusammenarbeit unter Führung des Bundes wird leiden. IV-Einrichtungen werden in ihrer Existenz gefährdet, und die damit verbundene private Initiative und Gemeinnützigkeit.

4. V.a. aber verstärkt die Kantonalisierung der kollektiven IV-Leistungen den kostentreibenden Trend zur Berentung. Die Kantone werden im Wiedereingliederungsbereich sparen und damit zusätzliche Rentenleistungen auf Bundesebene auslösen. Das sind wieder einmal völlig falsche finanzielle Anreize, wie wir sie von der Vorlage zur Abschaffung der IV-Viertelsrente her kennen.

5. Leidtragende werden die Behinderten sein, deren Bürgerrechte und deren Anspruch auf Gleichstellung einmal mehr geschmälert wird.

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003


   
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