NOOCHRICHTE 55 (März 1999)

Behindertentransport – Wie weiter ?

TIXI hört auf !

Was kommt danach ?

Wer macht all dieseTransporte ?

Was kostet das den Staat ?

Mitte Dezember 1998 haben die beiden Kantonsparlamente den neuen Ratschlag und die damit verbundene neue interkantonale Vereinbarung beschlossen. Vor allem im Grossen Rat von Basel-Stadt hat dieses Geschäft aber einiges «zu Reden» gegeben. Nicht weniger als 9 Votanten haben sich eingeschrieben und Ihre Vorbehalte angebracht. Wohl waren sich alle politischen Fraktionen einig, dass für den regionalen Behindertentransport weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, doch gaben sie auch Ihrem Unmut über zahlreiche unklare Punkte im neuen Ratschlag Ausdruck.

Was zum Teil im Ratssaal als vage Befürchtung formuliert wurde, sollte sich Ende Dezember 1998 bewahrheiten. Der Vorstand des TIXI-Behindertentransportes beider Basel hat bekannt gegeben, dass sich TIXI per Mitte 1999 zurückziehen und auflösen will.

Als Begründung wurde zwar aufgeführt, dass das Vereinsziel von TIXI nun quasi erreicht sei, da der Staat sich um das Problem des Behindertentransportes kümmere und professionelle Anbieter einsetzen will. Doch darf dabei nicht vergessen werden, dass der Verein TIXI beim nun laufenden öffentlichen Ausschreibungs-Verfahren (Submission) gar nicht mitofferieren konnte.

Das baselstädtische Submissionsgesetz verlangt nämlich klar und deutlich, dass nur Offerten berücksichtigt werden dürfen, die zu marktüblichen Preisen eingereicht werden. D.h. nichts anderes, als dass sowohl TIXI wie auch die IVB eine Preisberechnung anwenden müssen, die den gewinnorientierten Transportunternehmungen angepasst ist. Also weder Spenden noch Zuwendungen, Billiglöhne, ehrenamtliche Chauffeurleistungen dürfen berücksichtigt werden.

Und gerade bei der Ehrenamtlichkeit liegt die zweite, unüberwindbare Hürde. Da neben den marktüblichen Preisofferten auch die Bestimmungen der branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge zwingend eingehalten werden müssen. Und der Gesamtarbeitsvertrag für das TAXI-Gewerbe sieht einen Mindestlohn für die Chauffeusen und Chauffeure vor. Einen Mindestlohn, den TIXI für seine ehrenamtlichen Chauffeusen und Chauffeure gar nicht kennt.

Hätte TIXI also mitofferiert, wären zudem zu recht die gewerblichen TAXI-Unternehmen wegen «Marktverzerrung» auf die Barrikaden gegangen.

Natürlich können Sie sich jetzt fragen, warum wurde dann überhaupt eine öffentliche Ausschreibung angestrebt ?

Das hat hauptsächlich zwei Gründe. Erstens will gemäss Ratschlag die KBB auch private Transportunternehmen berücksichtigen (Professionalität, Qualität) und zweitens kann in Basel-Stadt maximal eine Staatsbeitrag von Fr. 250'000 ohne Submission vergeben werden. Da die Kantone insgesamt aber 1,9 Mio Franken einsetzen wollen, bleibt nur der Weg über das Submissionsverfahren.

Fakt ist nun also, dass TIXI seinen Betrieb spätestens per 30.6.1999 einstellen wird. Fakt ist auch, dass das Ausschreibungsverfahren zur Zeit noch läuft und frühestens Ende März bekannt wird, wer dann in Zukunft berücksichtigt werden soll.

Schon heute ist ziemlich klar, dass die eingesetzten 1,9 Mio Franken wohl kaum ausreichen werden um die «versprochenen» 100'000 Transporte jährlich finanzieren zu können.

Denn mit dem Wegfall der IVB/TIXI-Allianz gehen dem Kanton rund 2 Millionen Franken an «Eigenleistungen» der beiden Organisationen verloren. Sowohl die ehrenamtlich geleisteten Stunden der TIXI-Chauffeusen und Chauffeure müssen nun bezahlt werden, als auch die zahlreichen Spenden, Legate und Zuwendungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Da bei der IVB bereits bezahlte Chauffeusen und Chauffeure im Einsatz sind, konnten wir, im Gegensatz zu TIXI, beim laufenden Ausschreibungsverfahren dennoch mitofferieren.

Ob das im Ratschlag beschriebene Konzept, das eine echte Verbesserung für die Transportbenutzer beinhalten würde, nun umgesetzt werden kann, steht im Moment noch in den Sternen.

In den Sternen steht aber zur Zeit (und wir haben doch bereits Mitte März!) auch die weitere Zukunft des IVB-Transportdienstes. Der mit der KBB abgeschlossene Vertrag läuft per 30.6.1999 aus und wir wissen nicht, ob wir ab dem 1. Juli 1999 noch regelmässige Einzeltransporte durchführen können.

Dass diese Situation alles andere als erfreulich ist, dürfte wohl allen klar sein. Nicht nur bei den betroffenen Transportbenutzern ist die Unsicherheit gross, auch unser Personal muss mit dieser Unsicherheit leben ­ und das in einer Zeit, in der die Wirtschaftslage und der Arbeitsmarkt alles andere als rosig ist.

Zum einen liegt es nun an den betroffenen Behinderten (und -Organisationen) die «versprochenen» Verbesserung des Angebotes (Kapazität und Qualität) lautstark zu fordern und andererseits liegt es bei den Verantwortlichen, die Situation als solche zu erfassen und als Konsequenz die fehlenden Mittel zu beantragen.

Das Schlimmste was passieren könnte, wäre die Realisierung einer «halbbatzigen» Lösung, nur weil das Geld fehlt.

Die ganze Situation ist wohl sehr verfahren, aber sie beinhaltet auch eine Chance nun endlich «Nägel mit Köpfen» zu machen und die Weichen für eine dauerhafte und zukunftsorientierte Lösung zu stellen.

Wir meinen hier nicht eine Luxuslösung à la Stadt Zürich für 12 Mio Franken, sondern die Umsetzung des geplanten Konzeptes, das mit einem jährlichen Budget von 4 bis 5 Mio Franken auskommt.

Mitteilungen / Ergänzungen: eMail: ivb@ivb.ch

IVB / 08.01.2003