Erbschaften und Legate für die IVB?

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen – mit Ihrem Testament
Sie interessieren sich für die Unterstützung der IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel über die eigene Lebenszeit hinaus?
Dafür danken wir Ihnen, denn Vermächtnisse sind eine wichtige finanzielle Basis unserer Arbeit.

Die folgende Wegleitung ist allgemeingültig und nicht auf Schenkungen an die IVB beschränkt, auch wenn im Text unsere Organisation erwähnt wird.

Etwas Bleibendes tun für die Behinderte
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Behinderten auch in Zukunft etwas zukommen zu lassen: das Vermächtnis (Legat) oder die Erbeinsetzung.
Im Rahmen Ihres frei verfügbaren Vermögens können Sie der IVB ein Vermächtnis (Legat) hinterlassen. Ein Legat muss nicht unbedingt die Form von Bargeld haben, es kann sich auch um Wertschriften, Immobilien oder Sachwerte handeln. Die IVB wird den Erlös nach dem Verkauf für die Behinderten einsetzen.

Wenn Sie keine Erben haben (Pflichtteil), können Sie die IVB als Ihre Erbin einsetzen. Sie erhält dann Ihr ganzes Nettovermögen, nach Bezahlung aller offenen Rechnungen und allfälliger Vermächtnisse an Dritte, zum Beispiel an Patenkinder.

 

 

 

 

Warten Sie nicht mit Ihrem Testament!

Der Gedanke an ein Testament mag Ihnen zum heutigen Zeitpunkt unsympathisch erscheinen. Wer denkt schon gerne an sein eigenes Lebensende?
Dennoch: zögern Sie nicht! Sind keine direkten Nachkommen da und haben Sie kein Testament erstellt, wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz verteilt und geht entweder an weit entfernte Verwandte oder an den Staat. Dabei bleiben Ihre besonderen Absichten und Wünsche möglicherweise unberücksichtigt.

Und die Steuern?
Vermächtnisse unterliegen in der Regel der Erbschaftssteuer, die je nach Verwandschaftsgrad beträchtlich sind und bis zu über 30% betragen können.
In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Bern ist die IVB als gemeinnützige Organisation von dieser Steuer befreit. Das bedeutet, dass Ihr Vermächtnis ohne jeden steuerlichen Abzug voll und ganz der Unterstützung von Behinderten zugute kommt!

Warum ein Testament ?
Für eine Zuwendung nach Ihrem Tod brauchen Sie ein Testament, das korrekt abgefasst und klar formuliert ist. Mit dieser Kurzanleitung möchten wir Ihnen unsere Hilfe anbieten, wie Sie ein Testament verfassen können und was Sie dabei beachten müssen.
Wie Sie vielleicht aus eigener Erfahrung wissen, ist die genaue Formulierung eines Testamentes sehr wichtig, damit der letzte Wille der Verfasserin oder des Verfassers auch wirklich umgesetzt werden kann.

 
     

Formen des Testaments

Das eigenhändige Testament
Das Testament muss von A bis Z von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.

Beispiel eines von Hand geschriebenen Testamentes:

Das öffentliche Testament
In Anwesenheit von zwei Zeugen muss das öffentliche Testament von einer Urkundsperson errichtet werden (Beurkundung). In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land ist der Notar als Urkundsperson zuständig. Das öffentliche Testament kommt zur Anwendung, wenn eine eigenhändige Niederschrift nicht möglich ist.

Änderungen des Testamentes
Sie können Ihr Testament jederzeit eigenhändig oder öffentlich (siehe oben), ändern, ergänzen oder aufheben.

 

 
     

Arten der Begünstigung

Das Vermächtnis (Legat)
Sie können der IVB einen bestimmten Betrag (oder einen bestimmten Vermögenswert) vermachen.

Erbeinsetzung
Sie setzen die IVB als Miterbin zu einer bestimmten Quote (Bruchteil oder Prozentanteil) oder als Alleinerbin ein. Ganz wichtig dabei ist, den vollständigen Namen und auch die genaue Adresse der begünstigten Organisation anzugeben. So können Verwechslungen vermieden werden.

Verletzen Sie keine Pflichtteile Ihrer Nachkommen, Ehegatten oder Eltern! Auskunft über Pflichtteile erteilen Fachstellen (Anwaltsbüro, Notariat oder die Erbschaftsabteilung Ihrer Bank).

Zweckbestimmung
Sie können Ihr Geld für einen bestimmten Zweck einsetzen. Die IVB ist dann verpflichtet, den Betrag ausschliesslich für den Zweck einzusetzen, den Sie auswählen. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Einige Beispiele:

    • Direkthilfe (Beratung und Betreuung von Behinderten)

    • Behinderten- und Betagtentransportdienst

    • Aktivitäten zugunsten der Mitglieder (Ausflüge, Anlässe, Reisen usw.)

    • Eröffnung eines Fonds (grössere Beträge)

(Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Geschäftsführer gerne zur Verfügung.)

Bezeichnung eines Testamentvollstreckers
Sobald mehrere Personen an Ihre Nachlass beteiligt sein werden, ist die Bezeichnung eines Testamentvollstreckers empfehlenswert. Bei komplizierten Verhältnisse sollte ein fachkundiger Testamentvollstrecker/in ausgewählt werden (z. B. Rechtsanwalt, Treuhänder, Bank).

Hinterlegung des Testaments
Das beste Testament nützt nichts, wenn es unauffindbar oder Unbefugten zugänglich ist. Haben Sie einen Testamentsvollstrecker bezeichnet, deponieren Sie das Dokument bei ihm. Wenn nicht, ist ein Notariat der offizielle Hinterlegungsort für Ihr Testament.

 

 
     

Lassen Sie sich beraten!

In komplizierteren Fällen empfiehlt es sich, einen Juristen aufzusuchen oder sich von der Bank beraten zu lassen. Auch wir von der IVB geben Ihnen nach Möglichkeit gerne Auskunft.

Beratungskosten
Die Beratungskosten für Fachpersonen (NotarInnen, AnwältInnen) bewegen sich in einem weiten Spektrum. Es lohnt sich, die Kostenfrage vorher abzuklären.

Wir hoffen, unsere Kurzanleitung für Testamente hilft Ihnen weiter. Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie noch Fragen haben.

IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel
Regionale Geschäftsstelle
Schlossgasse 11, 4102 Binningen
Tel.: 061/426 98 00; Fax: 061/426 98 05

Email: ivb@ivb.ch

Ihre Kontaktperson: Markus Schneiter, Geschäftsführer

 

IVB 28.12.2010